Das Zug zum Flug-Ticket gilt in Zügen des Nah- und Fernverkehrs (Fernverkehrszüge: z.B. ICE, RJ, RJX, IC/EC; Nahverkehrszüge: z.B. IRE, RE, RB, S-Bahn) sowie in ausgewählten Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) in der 2. Klasse. Es berechtigt zusätzlich zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel (u.a. Bus, U-Bahn, Straßenbahn) innerhalb ausgewählter Verkehrsverbünde, sofern Start- und Zielbahnhof innerhalb des jeweiligen Verbundgebietes liegen.*
Das Zug zum Flug-Ticket hat keine Gültigkeit auf Strecken von Privatbahnen sowie in Sonderzügen. Nähere Informationen zum Geltungsbereich erhälst du hier.
Du kannst die Zug zum Flug-Tickets am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkehr und am Tag danach benutzen. Zwischen Hin- und Rückreise dürfen maximal zwölf Monate liegen. Du kannst zudem jeden Zug innerhalb der Geltungsdauer (gültig am Reisetag bis 3 Uhr des Folgetages) auf der gewählten Strecke nutzen. Auch bei vorheriger Auswahl einer NV- oder IC-Verbindung, kann der ICE genutzt werden (die Fahrkarte ist nur streckenbezogen).
Sofern der jeweilige Flughafen nicht direkt an das Schienennetz der DB angeschlossen ist, kannst du die Zug zum Flug-Tickets bis zum nächstgelegenen Bahnhof nutzen. Um eine durchgehende Mobilität zum Flughafen zu gewährleisten, können ausgewählte Transferpartner der DB kostenfrei vom Bahnhof zum Flughafen und vom Flughafen zum Bahnhof genutzt werden: