Durch die Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie wurde das deutsche Reiserecht geändert. Der bisherige Rechtsrahmen stammte aus dem Jahr 1990. Die Neuregelungen seit 01.07.2018 sollen die Spielregeln innerhalb der EU weitgehend vereinheitlichen und den Verbraucherschutz stärken.
Wenn also während deiner schönsten Wochen des Jahres etwas schief läuft oder der Reiseveranstalter pleite geht, bist du so künftig besser geschützt. Das gilt vor allem dann, wenn du einzelne Teile deiner Reise wie Flug, Unterkunft oder Mietwagen im Internet selbst zusammenstellst.
Ob es sich bei deiner Reise um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 handelt, erfährst du vor Buchungsabschluss. In diesem Falle wirst du explizit über die Absicherung der Reise informiert. Zusätzlich wird dir das sogenannte Formblatt 11 zur Pauschalreise ausgehändigt. In diesem Falle trägt die Berge & Meer Touristik GmbH die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.