HotelPDM017
Mecklenburgische Seenplatte

Familienurlaub im TUI Kids Club Van der Valk Resort

Weiterempfehlung90%
  • 3, 5 bzw. 7 Nächte
  • Resort mit Selbstverpflegung
  • Bis zu 2 Kinder bis 12 Jahre reisen kostenfrei
  • Vorteil:Inkl. täglicher Eintritt ins Erlebnisbad
  • Dezember 2024März 2025
Termine & Preise

Hotelbewertungen

Weiterempfehlung90%

Reisebeschreibung

Familienferien im TUI Kids Club Van der Valk Resort Linstow

Das TUI Kids Club Van der Valk Resort Linstow in der Mecklenburgischen Seenplatte ist der ideale Ort für einen unvergesslichen Familienurlaub. Hier finden Groß und Klein ein abwechslungsreiches Programm zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter.

Reisemerkmale

Aus der WerbungFamilienurlaubKurzurlaubLast Minute

Highlights

  • Täglicher Eintritt in das Erlebnisbad
  • Attraktive Kinderermäßigung

Inklusivleistungen

Erlebnisse vor Ort

Täglicher Eintritt in das Erlebnisbad

Wunschleistungen

Zuschlag Ferienhaus pro Person
  • 3 Nächte ab 10 €
  • 5 Nächte ab 20 €
  • 7 Nächte ab 30 €

Die Höhe des jeweiligen Zuschlags wird während des Buchungsvorgangs vor Abschluss der Buchung angezeigt.

Ermäßigung

Bei Unterbringung in der Maisonettewohnung bzw. im Ferienhaus mit 2 Vollzahlern erhalten bis zu 2 Kinder folgende Ermäßigung auf den Vollzahlerpreis bzw. gilt folgender Festpreis bei Selbstverpflegung:
  • 0-12 Jahre 100 %

Kinder bis Ende 12 Jahre schlafen auf der Doppelschlafcouch (in der Maisonettewohung).

Urlaubsort

Unterkunft

Ihr Resort: TUI Kids Club Van der Valk Resort Linstow

Termine & Preise

Preis aufsteigend
Datum und Dauer
Verpflegung & Zimmertyp
Preis
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass sich die Preise noch ändern können. Im späteren Verlauf der Buchung erfolgt die finale Preis- und Verfügbarkeitsprüfung.

Wichtig zu wissen

Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.

Länderinformationen

Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:

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Reisedokumente

Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.

Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Besonderheit:
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums sowie Inhaber eines Schengen-Visums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/

Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument

Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Einreise auf dem Landweg:
Es kommt vorübergehend zu stichprobenartigen Kontrollen an den Grenzen zwischen Deutschland und Österreich, der Schweiz, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien sowie Dänemark.

Visabestimmungen

Es wird kein Visum benötigt.

Transitvisabestimmungen

Es wird kein Transitvisum benötigt.

Gesundheitsbestimmungen

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. 

Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.

Datenstand vom: 23.11.2024 02:49 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf