Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist nur sehr eingeschränkt möglich. Daher stellen sich oft folgende Fragen:
Was gilt als Flüssigkeit?
Zu Flüssigkeiten zählen nicht nur Getränke, sondern auch folgendes:
Parfüm, Gels, Cremes, Pasten, Sprays, Zahnpasta, Haargel, Gesichtscreme, flüssige Seife, Deodorant und Rasierschaum. Zurzeit ist es noch nicht möglich, die verschiedenen Arten von Flüssigkeiten durch Kontrollgeräte sicher voneinander zu unterscheiden, um sie auf ihre Gefährlichkeit zu überprüfen.
Wie müssen die Flüssigkeiten verpackt sein?
Es sind nur Behälter wie Tuben, Fläschchen und Dosen erlaubt, die jeweils maximal 100 ml fassen. Diese müssen in einem durchsichtigen und wieder verschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel aufbewahrt werden. Pro Passagier ist ein Beutel gestattet. An der Kontrollstelle muss dieser Beutel dem Sicherheitspersonal zur Kontrolle übergeben werden.
Ist es erlaubt, angebrochene Flaschen mitzunehmen?
Dies ist nur möglich, wenn die Flasche eine maximale Kapazität von 100 ml nicht überschreitet. Größere Flaschen müssen vor der Sicherheitskontrolle entsorgt werden, auch wenn sie z. B. nur noch halb gefüllt sind.
Wo erhält man die passenden Behälter?
Viele Drogeriemärkte bieten mittlerweile entsprechende Flaschen und Dosen zum Selbstabfüllen sowie die passenden Beutel an. Es eignen sich aber auch wieder verschließbare Gefrierbeutel, sofern die maximale Kapazität nicht überschritten wird.